Unsere Leistungen

Die ambulante flexible Hilfe ist ein sozialpädagogisches Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige und deren Erziehungsberechtigte nach § 27 SGB VIII.

Hierbei geht es um die Organisation und Förderung von Hilfe zur Selbsthilfe bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 

Ziele der Hilfe

  1. Stärkung und Förderung der sozialen Kompetenzen der Jugendlichen und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
  2. Stabilisierung und Erhaltung der sozialen Bindungen
  3. Begleitung und Stärkung zur Förderung der Beziehungen in der Familie
  4. Entwicklung eines verbindlichen Lebensalltags der Jugendlichen und Unterstützung bei der Entwicklung einer schulischen und beruflichen Perspektive
  5. Vermeidung von Benachteiligung und Anbindung an bedarfs- und lebensweltorientierte Angebote
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

In der SPFH werden Familien von Fachkräften in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen begleitet und betreut. SPFH soll Hilfe zur Selbsthilfe für Familien leisten. Diese Form der Hilfe ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie. 

In Zusammenarbeit mit den betroffenen Familien wird die jeweilige Fachkraft die Familien in ihrem Umfeld aufsuchen und in kleinen Schritten z.B. im Bereich der Kindererziehung, der Bewältigung des Alltags, Umgang mit Behörden oder prekäre familiäre Verhältnisse aufarbeiten und verbessern. Durch das Aufarbeiten der Problematik in der Muttersprache und gleichzeitiger Befähigung der Familien zur Integration, stellt die Unterstützung eine besondere Hilfe dar, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Interkulturalität versteht.

Ziele der Hilfe

  1. Stabilisierung, Aufrechterhaltung und Entwicklung der Fähigkeit der Eltern zur Erziehung
  2. Befähigung der Familie, ihre Alltagsaufgaben zu bewältigen
  3. Stärkung der Familie in der Erziehung zum Wohle des Kindes
  4. Befähigen und Stärken der Familie
  5. Ressourcen aktivieren
  6. Vermittlung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit
  7. Verbesserung der sozialen und emotionalen Kompetenzen
    Entlastung der Familie
  8. Verbesserung der Kommunikation in der Familie
  9. Befähigung von Konfliktlösungen
  10. Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung der Bedürfnisse im Alltag
  11. Unterstützung bei der Klärung der finanziellen Situation (Überschuldung, Mietrückstände etc.) in Zusammenarbeit mit den hiesigen Behörden und Institutionen
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer nach § 30 SGB VIII

Ein Erziehungsbeistand bzw. Betreuungshelfer unterstützt Kinder und Jugendliche in sozialen und familiären Krisensituationen nach § 30 SGBVIII. Hierbei steht nicht die Familie im Vordergrund, sondern der Minderjährige, aber das soziale Umfeld des Minderjährigen wird dabei möglichst einbezogen. Das Sorgerecht der Eltern wird dadurch nicht beeinträchtigt und der Bezug zu ihnen soll erhalten bleiben. Zu den Hauptaufgaben gehören Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und die Förderung der Verselbstständigung des Minderjährigen.

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Kinder und Jugendliche mit abweichendem Verhalten oder Auffälligkeiten haben in der Gruppe die Möglichkeit ihren Interessen nachzugehen, Freundschaften zu knüpfen und in der Gruppe Sport zu treiben. Es werden Strukturen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz geschaffen, um auf den jeweiligen Bedarf des Jugendlichen abgestimmte Hilfeangebote machen zu können. Dabei können Gruppen sowohl geschlossen als auch integrativ-offen angeboten werden.

Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (nach Bedarf § 27 SGB VIII)

Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Sie ist neben Elternhaus, Schule und Ausbildung ein bedeutender Zweig in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Jugendarbeit trägt zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Menschen bei.

Das Ziel der Jugendarbeit und damit auch der Jugendhilfe mit dem Schwerpunkt Freizeitpädagogik ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Hierbei sind Angebote zu machen, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen.  Damit soll Jugendarbeit zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beitragen. 

  1. körperliche und mentale Förderung von Jugendlichen
  2. Gewaltprävention für Jugendliche und junge Erwachsene
  3. Sensibilisierung über den Zusammenhang von Sport und Gesundheit
  4. Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von psychischen Belastungen und daraus entstehenden Konflikten
  5. Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl durch Erfolge und gleichzeitige Erarbeitung einer höheren Toleranzgrenze durch Misserfolge
  6. Entwicklung positiver Lebensentwürfe und sozialer Kompetenzen in Schule, Beruf und Freizeit
Sozialkompetenz: Kompetenzerweiterung und systemische Interventionsstrategien

Kinder und Jugendliche können im geschützten Raum unter pädagogischer Anleitung soziale Kompetenzen erwerben. 

Der Begriff der „Konfrontativen Pädagogik“ beinhaltet keine abgeschlossene und wissenschaftliche pädagogische Theorie, sondern bezeichnet einen pädagogischen Handlungsstil für besondere Zielgruppen. Der konfrontative Handlungsstil wurde nicht neu erfunden. Es handelt sich nicht grundsätzlich um neue pädagogische Ansätze und Methoden. Vielmehr wurden historische Ansätze mit modernen Inhalten zeitgemäß weiterentwickelt. 

Konfrontation und Grenzziehung sind kein Selbstzweck, sondern dienen der Normverdeutlichung im Kontext eines Demokratieverständnisses, das fördern und fordern will. Die Selbstverantwortung des Klienten im Rahmen der jeweiligen persönlichen Möglichkeiten hat dabei eine zentrale Bedeutung.

  1. Erkenntnisgewinn und Verhaltensänderung bei nicht regelkonformem Verhalten
  2. Rechtfertigungsstrategien für deviantes Verhalten werden nicht zugelassen
  3. Förderung prosozialen Verhaltens
  4. Weiterentwicklung moralischen Bewusstseins
  5. Entwicklung und Förderung von Handlungskompetenz
  6. Verantwortungsbewusstsein
  7. Auseinandersetzung mit der Tat

Rufen Sie uns an:
0203 – 93462858